Pilotierung - Mit der Salzmann Hafenbau GmbH bleiben Sie über Wasser

Ob Badestege, Brücken, Schiffsanlegestellen, Hafenbau oder auch bei schlechtem Untergrund für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus, bei Abstützungen oder bei Uferverbauungen: uns ist kein Problem zu herausfordernd – wir haben die richtige Lösung und die optimale Gerätschaft dazu!

Wir sind der Spezialist mit Erfahrung

Mit unserer Pilotiermaschine rammen wir Pfähle rasch und fest in das Erdreich unter See. Wir stellen uns genau auf die Gegebenheiten vor Ort sowie auf Ihre Nutzungswünsche ein und berücksichtigen beides gleichermaßen bei unseren sorgfältigen Planungen und der professionellen Durchführung. Die von uns errichteten Pfähle sind äußerst stabil und haltbar, auch wenn sie dauernd im Wasser stehen. In der Ramm- und Verbautechnik sind wir seit vielen Jahrzehnten erfolgreich tätig. Beim Einbringen von Rammelementen, beispielsweise von Spundwänden, Dalben, Rohren, Stahlprofilen oder Stahlbetonpfählen, setzen wir verschiedene Verfahren ein – jeweils das, was sich für den Zweck und bei den Gegebenheiten am besten eignet. Wichtig für die Auswahl des optimalen Verfahrens sind die Kriterien Rammgut, Bodenverhältnisse und vorhandene Bebauung.

Lassen Sie die Pilotierung vom Experten durchführen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf die Zusammenarbeit mit Ihnen – wir sind rund um den Bodensee tätig,
in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.